Ersatz geleistet werden. Daneben sind gemäss dem massgebenden Pflegeplan Wildhecke9 weitere Eingriffe in die Hecke im Bereich entlang der privaten Wegparzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ vorgesehen. In diesem Bereich wird die Hecke allerdings nicht komplett beseitigt, so dass die geschützte Hecke hier weiterhin Bestand hat und deshalb keiner Ausnahmebewilligung zur Beseitigung nach Art. 27 Abs. 2 NSchG i.V.m. Art. 13 Abs. 1 NSchV bedarf. Damit jedoch der ökologische Schutzwert der Hecke erhalten bleibt, sind auch bezüglich dieser Eingriffe angemessene Pflege- bzw. Ersatzmassnahmen zu fordern.