a) Die umstrittene Wildhecke ist im Landschaftsinventar der Gemeinde Köniz als geschütztes Einzelobjekt Nr. G-3 unter dem Titel "Hochhecke mit Bäumen" mit einer Länge von 50 m verzeichnet. Als Schutzziel definiert das Landschaftsinventar die Erhaltung der Hecke. Die Hecke bzw. deren Schutzbereich befindet sich auf der Parzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. C.________ entlang der privaten Wegparzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. H.________ sowie in Fortsetzung auch rund 13.5 m entlang der Strassenparzelle Köniz Grundbuchblatt Nr. E.________ (bis zum nordöstlichen Knickpunkt dieser Parzelle).