Mit Schreiben vom 21. Juli 2017 verzichtete das Regierungsstatthalteramt unter Verweis auf die Akten im Verfahren bbew 168/2014 auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassung. Die Gemeinde stellte mit Schreiben vom 10. August 2017 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Die ANF führte mit Eingabe vom 16. August 2017 aus, sie halte an der Beurteilung und am 2. Fachbericht Naturschutz vom 9. November 2016 unverändert fest. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen