Mit Gesamtentscheid vom 6. Juni 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung, die Ausnahmebewilligungen für das Unterschreiten des Strassenabstands und für die zonenfremde Nutzung der Verkehrsfläche, die Gewässerschutzbewilligung, die Wasseranschlussbewilligung sowie die naturschutzrechtliche Bewilligung.