Sie stellte den Antrag, die erforderliche Ausnahmebewilligung sei nicht zu erteilen, wobei diese unter Erfüllung von aufgeführten Anforderungen in Aussicht gestellt werden könne. Daraufhin passte die Gemeinde den Pflegeplan mit den Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen für die Hecke an (Pflegeplan Wildhecke mit Revisionsdatum vom 5. April 2016), worauf die ANF dem Vorhaben und der Erteilung der erforderlichen Ausnahmebewilligung mit 2. Fachbericht Naturschutz vom 9. November 2016 unter Bedingungen und Auflagen zustimmte.