Die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amts für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT) stimmte dem Vorhaben mit Amtsbericht Naturschutz vom 18. Januar 2016 nicht zu. Sie stellte den Antrag, die erforderliche Ausnahmebewilligung sei nicht zu erteilen, wobei diese unter Erfüllung von aufgeführten Anforderungen in Aussicht gestellt werden könne.