Auf Aufforderung der Vorinstanz reichte die Gemeinde am 11. November 2015 sodann ein Rodungsgesuch ein. Dieses wurde im Amtsblatt publiziert, bezeichnet als Gesuch zur teilweisen Beseitigung und Ersatzpflanzung einer Wildhecke mit folgender Umschreibung des Vorhabens: "Teilweise Beseitigung einer Wildhecke und Setzen von Ersatzpflanzung RA Nr. 110/2017/71 3 gemäss Art. 27 NSchG1 in Verbindung mit Art. 13 NSchV2 im Zusammenhang mit Baugesuch Nr. 17821, Erstellen eines Brunnens inkl. Leitungen, Niveauangleich Strasse, Platzierung von Bänken." Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache.