2. Nach Wiederaufnahme des Verfahrens durch das Regierungsstatthalteramt reichte die Bauherrschaft am 31. August 2015 einen Pflegeplan Wildhecke vom 21. November 2012 (mit dem ursprünglichen Bestand der Wildhecke, dem Rodungsplan, dem Pflegekonzept sowie den Neupflanzungen & Ansaaten) sowie weitere Unterlagen ein. Auf Aufforderung der Vorinstanz reichte die Gemeinde am 11. November 2015 sodann ein Rodungsgesuch ein.