Mit Gesamtentscheid vom 15. Dezember 2014 erteilte das Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland die Baubewilligung. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Da das Bauvorhaben den Schutzbereich einer geschützten Hecke tangiert und die für deren teilweise Entfernung notwendigen Bewilligungen fehlten, hob die BVE den Gesamtentscheid vom 15. Dezember 2014 mit Entscheid vom 11. März 2015 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurück. Dieser Entscheid erwuchs in Rechtskraft.