Der grosse Teil des projektierten Niveauangleichs sowie eine weitere Bank befinden sich auf Parzelle Nr. E.________, bei welcher es sich um eine Strassenparzelle handelt. Ein kleiner Teil des Niveauangleichs ist auf der Parzelle Nr. D.________ geplant, welche sich in der Zone für öffentliche Nutzung ZöN befindet. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.