ENTSCHEID DER BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Das Verwaltungsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Beschwerde abgewiesen (VGE 2017/298 vom 28.5.2018); das Bundesgericht ist aufgrund der verspätet eingereichten Beschwerde nicht darauf eingetreten (BGE 1C_362/2018) RA Nr. 110/2017/71 Bern, 25. September 2017 in der Beschwerdesache zwischen Herrn A.________ Beschwerdeführer 1 Frau B.________ Beschwerdeführerin 2 und Einwohnergemeinde Köniz, Direktion Planung und Verkehr, Abteilung Verkehr und Unterhalt, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz Beschwerdegegnerin sowie