2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher A.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, A-Post - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Kurier - Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II), Schermenweg 11/Postfach, 3001 Bern, A-Post