RPG bewilligt werden. Die Vorinstanz hat zu Recht den Bauabschlag erteilt, die Beschwerde ist abzuweisen. 10. Beweismittel und Kosten a) Die massgeblichen Sachverhaltselemente konnten anhand der zur Verfügung stehenden Akten genügend überprüft bzw. festgestellt werden. Auf den von der RA Nr. 110/2017/69 25 Beschwerdeführerin beantragten Augenschein konnte daher verzichtet werden, da von diesem Beweismittel keine neuen relevanten Erkenntnisse zu erwarten waren.