Trotz der vorgenommenen Zementstabilisierung handelt es sich noch immer um einen Naturbelag, welcher sich der Einschätzung des TBA OIK II folgend, grundsätzlich in gutem Zustand befindet und in der Landschaft auch optisch als Naturbelag wahrgenommen wird, was die in den Akten vorhandenen Fotos bestätigen. Zur Substanz tragen gemäss Fachbehörde sodann nicht nur die traditionelle Wegoberfläche (Kies), sondern auch und die vorhandenen Böschungen bei. Die Schutzund Erhaltungswürdigkeit ist damit zu bejahen.