Das streitbetroffene Teilstück zwischen F.________ und G.________ gehört zur nördlichen Variante des dritten Teilstücks. Zu diesem dritten Teilstück enthält das IVS folgende Angaben: "Das dritte Teilstück von F.________ nach L.________ weist zwei Varianten auf. Die südliche via M.________ ist baulich eine Fortsetzung der Erstklass-Strasse. Die nördliche Variante via G.________ ist bis zum Ortseingang ein geschotterter Fahrweg von 3.5 m Breite. Im Siedlungsbereich von G.________ wurde die Wegoberfläche asphaltiert und stellenweise auf 4 m Breite ausgebaut. Die beiden Gasthöfe N.________ und O.________ stehen nördlich von M.________ beziehungsweise in L.________."