a) Gemäss IVS gehört das Wegstück zwischen F.________ und G.________ zur historischen Verbindung E.________ und ist im IVS als Verkehrsweg von regionaler Bedeutung "historischer Verlauf mit Substanz" verzeichnet. Die IVS-Dokumentation äussert sich wie folgt (IVS Nr. E.________): "Die Linienführung E.________ ist zwischen Bern und Aarberg durchgehend erhalten. Sie quert die Aare bei Stuckishaus auf der Neubrück und ist bis T.________ mit der Strecke Bern-Aarberg BE 29 identisch. Zuerst verläuft sie sanft ansteigend durch die Dörfer am Südhang des Frienisberges und senkt sich nach dem höchsten Punkt bei L.________ in weiten Kurven und Serpentinen nach Aarberg hinab.