e) Zusammenfassend ist beim vorliegend umstrittenen Wegabschnitt bei ordentlichem Winterdienst gestützt auf die Einschätzung der Fachbehörde bei der Variante "Naturstrasse mit Zementstabilisierung" im Vergleich zur asphaltierten Variante mit höchstens den doppelten Kosten zu rechnen. Da jedoch ein reduzierter Winterdienst oder gar eine Einschränkung des Verkehrs angezeigt wäre, reduzieren sich die für die Interessenabwägung massgebenden Erhaltungskosten zusätzlich, so dass zwischen den beiden Varianten kaum noch ein Unterschied besteht. Dem Argument der Kostenreduktion RA Nr. 110/2017/69 20