Schliesslich ist – entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin – eine zementstabilisierte Naturstrasse realisierbar, auch wenn der Wegabschnitt in einem Bereich eine Steigung von 14 % aufweist. Gemäss einer Wegleitung des TBA27 wird zwar die die Methode der Zementstabilisierung für Strassen mit einer Steigung von über 12-15 % erfahrungsgemäss problematisch, da einerseits die Verschleissschicht häufig weggeschwemmt wird und andererseits Starkniederschläge bei ungenügender Entwässerung den Wegkörper angreifen und damit zerstören können. Vorliegend ist jedoch zu beachten, dass der Abschnitt mit einer Steigung von 13-14 % sehr kurz ist und bei Weitem nicht den ganzen Wegabschnitt betrifft.