Falls ja, so sei aus technischer Sicht ein Hartbelag fast unumgänglich. - Die Gemeinde lege dar, dass eine Naturstrasse etwa dreimal so hohe Unterhaltskosten nach sich ziehe wie eine Asphaltstrasse. Solange im betroffenen Abschnitt ordentlicher Winterdienst betrieben werde, müsse die Gemeinde bei der Variante Naturbelag mit zementstabilisierter Verschleissschicht nach ihrer Einschätzung jedoch nur mit rund den RA Nr. 110/2017/69 16