Die durch die Gemeinde geschätzten Erhaltungskosten für eine asphaltierte C.________strasse würden sich dagegen mit ihrer Einschätzung decken und bei ca. Fr. 8.90 pro Laufmeter und Jahr liegen. Das TBA OIK II zog insgesamt folgende Schlussfolgerungen aus ihrer Einschätzung: - Sofern der betreffende Strassenabschnitt ganzjährig für den urbanen Alltagsverkehr befahrbar sein müsse, sei das Bedürfnis, die Strasse im genannten Abschnitt zu asphaltieren, nachvollziehbar. Entscheidend sei, ob die Strasse für den ordentlichen Winterdienst ausgelegt werden müsse. Falls ja, so sei aus technischer Sicht ein Hartbelag fast unumgänglich.