Das TBA OIK II entgegnete, da sich die Strasse im Wald befinde, finde auch keine Staubbelästigung von Anwohnern statt. Dass diese für den Langsamverkehr hoch sei, möge im Einzelfall zutreffen. Dieses Privatinteresse vermöge indessen das Interesse an der Erhaltung des Weges im heutigen Zustand in keiner Weise zu überwiegen, zumal es immer wieder andere Personen treffe und der Einzelne höchst selten davon betroffen sei. Das Argument sei zudem mit Blick auf die Lage im Wald stark zu relativieren: Im Wald seien die Naturstrassen wesentlich länger feucht und würden daher weniger Staub entwickeln.