Damit kann die Erschliessungsfunktion der C.________strasse in höchstens untergeordneter Form als Argument für eine Asphaltierung des Wegstücks beigezogen werden. 5. Nutzung des Wegabschnitts durch den Langsamverkehr, Staubbelastung RA Nr. 110/2017/69 13 a) Die Beschwerdeführerin betont, das umstrittene Wegstück werde auch durch Freizeitnutzende rege benutzt. Entgegen der Ansicht des TBA OIK II sei die Staubentwicklung zudem durchaus ein Problem, da das Strassenstück für den Langsamverkehr von Bedeutung sei.