Dass dieser Weg für die Besucherinnen und Besucher der Hundeschule eine Abkürzung Richtung Bern darstellt und sie deshalb in der Regel diese Wegvariante wählen, mag zwar stimmen, kann aber auch kaum als Grund für eine Asphaltierung des umstrittenen Wegstücks beigezogen werden. So kommt es nicht selten vor, dass kleinere und unasphaltierte, aber für den Verkehr freigegebene Strassen durch den Wald eine Abkürzung zu den grösseren Überlandstrassen darstellen. Wäre dieses Argument für eine Asphaltierung massgebend, so würde dies die Asphaltierung von zahlreichen anderen Waldstrassen zur Folge haben.