__ gelangen wollen oder umgekehrt. Zwar ist der Weg über die C.________strasse mit dem betroffenen Wegabschnitt distanzmässig weniger weit. Allerdings macht dies zeitlich kaum eine Differenz aus, da auf der Kantonsstrasse höhere Geschwindigkeiten zugelassen und möglich sind als auf der unasphaltierten Waldstrasse. Auch die Beschwerdeführerin kommt in ihrer Stellungnahme vom 29. August 2017 zum Schluss, der Weg über die C.________strasse sei nur minim kürzer und schneller als derjenige über die Kantonsstrasse, und dies auch nur für die Anwohnerinnen und Anwohner am östlichen Ende von G.________. Für alle anderen sei der Weg über die Kantonsstrasse schneller.