Dass die Gemeinde den betreffenden Waldweg zwischen F.________ und G.________ nicht als Ortsverbindung klassiert hat, passierte aus nachvollziehbarem Grund: So besteht mit der nahegelegenen Kantonsstrasse eine gut ausgebaute und mehr als ausreichend dimensionierte Verbindungsstrasse zwischen diesen beiden Ortschaften. Selbst für Bewohnerinnen und Bewohner am östlichen Ende von G.________ (an der C.________strasse) stellt der Weg über die Kantonsstrasse zeitmässig kaum einen Umweg dar, wenn sie von G.________ nach F.________ gelangen wollen oder umgekehrt.