4. Bedeutung des Wegabschnitts als Verbindungs- und Erschliessungsstrasse a) Die Beschwerdeführerin begründet die Notwendigkeit einer Asphaltierung damit, dass das Strassenstück innerhalb der Gemeinde wichtig sei und einiges an Verkehr aufnehmen müsse. Es verbinde die Ortschaften F.________ und G.________, erschliesse die Hundeschule mit 110 Aktivmitgliedern sowie verschiedene Anwohnerinnen und Anwohner. Es handle sich um eine bedeutende Gemeindestrasse.