RPG vorzunehmen. Trotzdem hat sich auch das TBA OIK II in einem an die Gemeinde gerichteten Schreiben vom 14. März 201718 eingehend mit den Argumenten und Beweggründen der Gemeinde für eine Asphaltierung auseinandergesetzt und damit begründet, wieso seiner Ansicht nach beim betroffenen Wegabschnitt auf einen Hartbelag zu verzichten sei.