4. Mit Stellungnahme vom 29. August 2017 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zur Eingabe des TBA OIK II vom 4. August 2017. Das Rechtsamt holte sodann eine fachliche Beurteilung zu den Unterhalts- und Investitionskosten des betreffenden Strassenabschnitts beim TBA OIK II ein. Die Verfahrensbeteiligten hatten danach Gelegenheit, zu diesem Fachbericht vom 20. Oktober 2017 Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Diese Gelegenheit nahm die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 17. November 2017 wahr. 5. Auf die Rechtsschriften und die Fachberichte des TBA OIK II wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.