3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Neben den Verfahrensbeteiligten wurde auch das TBA OIK II zu einer Stellungnahme aufgefordert. Mit Schreiben vom 13. Juli 2017 verzichtete das Regierungsstatthalteramt unter Verweis auf die Akten auf das Einreichen einer förmlichen Vernehmlassungseingabe. Das AGR mit Stellungnahme vom 22. Juli 2017 und das TBA OIK II mit Eingabe vom 4. August 2017 beantragen die Abweisung der Beschwerde. 1 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700).