2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 6. Juli 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 13. Juni 2017 und die Erteilung der Baubewilligung mitsamt der Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb des Baugebiets und der Bewilligung für das Bauen in Waldesnähe gemäss Baugesuch vom 26. August 2015. Eventualiter sei der Gesamtentscheid vom 13. Juni 2017 aufzuheben und die Angelegenheit zum neuen Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen.