Das Regierungsstatthalteramt Oberaargau hat dem Beschwerdeführer eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 1'686.95 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung RA Nr. 110/2017/67 24 - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - C.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, A-Post - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Bannwil, eingeschrieben - Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Naturförderung (ANF), zur Kenntnis