In Biotopen und den ausgeschiedenen Pufferstreifen, sowie in einem 3 Meter breiten Streifen entlang Hecken, Feld- und Ufergehölzen (gemessen ab der mittleren Ausbreitung der Kronen der Gehölze) ist das Ausbringen von Dünger aller Art untersagt. Bei Pflanzenbehandlungsmitteln beträgt der Schutzstreifen 6 m (ChemRRV). Im Übrigen wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 9. Juni 2017 bestätigt.