Bis zur Bauabnahme 1.4 Als ökologische Ersatzmassnahme sind zwei Asthaufen von mindestens 1.5 x 2 Meter Grösse und 1 Meter Höhe mit dicken Ästen im Krautsaum anzulegen. Dabei sind die Empfehlungen gemäss „Praxismerkblatt Kleinstrukturen Holzhaufen und Holzbeigen“ der RA Nr. 110/2017/67 23 KARCH genau einzuhalten (www.karch.ch). Zwischen den Asthaufen soll ein Abstand von ca. 10 bis 15 m bestehen. 1.5 Die Bauherrschaft meldet die Bauvollendung der Baubewilligungsbehörde und der Abteilung Naturförderung.