Während der Bauphase 1.2 In den angrenzenden Hecken-Biotopen inkl. Krautsaum gemäss dem Projektänderungsplan Nr. 836/25 (Erschliessungsstrasse / Parkplatzanlage, Baugesuch, neue Versickerungsmulde, Situation 1:200, vom 4.11.2016 mit Änderungen vom 24.1.2017, 23.11.2017 und 1.12.2017, mit Stempel der BVE vom 4.12.2017) darf kein Bau- und Aushubmaterial zwischendeponiert oder abgelagert werden. 1.3 Die Heckenbereiche dürfen nicht beeinträchtigt werden und sind mit geeigneten Massnahmen wie Absperrungen und Bauabschrankungen vor Schäden in Wurzel und Kronenbereich zu schützen.