Die Ziffern 4.1.2 und 4.1.9 sowie der Anhang 6 des Gesamtentscheides des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 9. Juni 2017 werden aufgehoben. Der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 9. Juni 2017 wird mit folgenden Auflagen und Hinweisen ergänzt (Fachbericht Naturschutz vom 28. Januar 2018): 1. Auflagen Vor Baubeginn 1.1 Die Bauherrschaft und die Bauleitung haben die Bauunternehmung (inkl. Maschinenführer) über Inhalt und Wortlaut dieser Auflagen und Hinweise ins Bild zu setzen.