"Für die Gestaltung der Bauten gelten folgende Bedingungen: - Die Hauptbauten müssen mit Sattel- oder Pultdächern versehen werden. Dacheinschnitte, Dachaufbauten sowie Dachterrassen sind gestattet. - Die Dachneigung muss mindestens 10° und darf maximum 36° a.T. betragen. - Kein First darf die Kote von 460.00 m. ü M. überschreiten. - Die Gesamtanlage der Überbauung ist als bauliche Einheit zu gestalten.“