Im vorliegenden Verfahren ist nur das Bauvorhaben "Erschliessungsanlagen" (bbew 187/2016) zu beurteilen. Ob das im Verfahren bbew 185/2016 zu beurteilende Bauvorhaben zu einem Eingriff in die geschützte Hecke führt und ob dafür eine Ausnahmebewilligung erteilt werden könnte, ist nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist eine gleichzeitige Beurteilung der Erschliessung und der Wohnbauten auch nicht erforderlich. Es ist zwar richtig, dass die Lage der Erschliessungsstrasse einen gewissen Einfluss auf die Lage künftiger Gebäude hat. Die heutige Parzelle Nr. F._____