diese Anlage jedoch mit einer Rasen-/Krautmischung begrünt werde und damit weder eine dauerhafte Versiegelung noch regelmässige Störungen der Hecke und des Krautsaums zur Folge haben dürfte, könne aus Sicht der Naturförderung einem Bauabstand von bis zu 0 m aus Gründen der Verhältnismässigkeit und Angemessenheit ohne Ersatzpflanzungen zugestimmt werden. Die ANF stimmte daher dem Vorhaben mit Auflagen zur Bauphase zu und fordert als Ersatzmassnahme für die nur leichten Beeinträchtigungen zwei Asthaufen als Unterschlupf für Kleintiere (Igel, Blindschleichen etc.) innerhalb des Krautsaums.