Die Beschwerdegegnerin liess durch einen Landschaftsarchitekten in Absprache mit der ANF eine Bestandesaufnahme der Hecke erstellen. Diese hielt der Landschaftsarchitekt zusammen mit den für das auf der Parzelle Nr. F.________ geplante Bauvorhaben erforderlichen Eingriffen und den geplanten Ersatzmassnahmen in einem Plan fest (Plan „Ersatz Feldhecke“ vom 4. März 2015 mit Änderungen vom 31. August und 9. September 2015). Dieser Plan zeigt nicht nur die Ausdehnung der geschützten Hecken auf der Parzelle Nr. F.________, sondern auch den Teil der Hecke, der sich auf der Parzelle Nr. G.________ befindet.