Die damaligen Flächenangaben der ANF sind daher weder genau noch verbindlich. Darauf wies die ANF auch deutlich hin und verlangte, der Ausgangszustand der geschützten Hecke sei durch eine Fachperson mit ökologischer Ausbildung genauer aufzunehmen und in den Plänen einzutragen. Dieses Vorgehen ist üblich und nicht zu beanstanden. Es ist nicht Sache der ANF, bei Bauprojekten detaillierte Bestandesaufnahmen von Hecken zu machen und planerisch festzuhalten; dies ist Aufgabe der Bauherrschaft.