Ihrem Amtsbericht legte die ANF ein Luftbild im Massstab 1:1'000 bei. Auf diesem ist auf der Parzelle Nr. F.________ mit groben, handschriftlichen Strichen ein Rechteck eingezeichnet, in dem sich die schützenswerte Hecke befindet. Diese Ausführungen der ANF zeigen klar auf, dass sie 2014 keine genaue Bestandesaufnahme der geschützten Hecke machte, sondern in einem ersten Schritt nur beurteilte, in welchem Teilbereich der Parzelle Nr. F.________ eine schützenswerte Bestockung vorhanden ist. Zudem nahm sie gestützt auf veraltete Luftbilder eine grobe Schätzung der Ausdehnung der Hecke vor. Die damaligen Flächenangaben der ANF sind daher weder genau noch verbindlich.