Den vom Beschwerdeführer erwähnte Amtsbericht aus dem Jahr 2014 erstellte die ANF im Zusammenhang mit einem früheren Bauprojekt der Beschwerdegegnerin, das bewilligt aber nie realisiert wurde (bbew 136/2014). Die ANF hielt damals fest, am nordöstlichen Rand der Parzelle Nr. F.________ bestehe eine schützenswerte Hecke, im südlichen Bereich sei dagegen keine schützenswerte Hecke vorhanden. Die Ausdehnung der 24 Kommentar zu A126 des Anhangs 1 des Musterbaureglementes, zur Fundstelle siehe Fn 23 RA Nr. 110/2017/67 13