Mit dem neuen Plan „Ersatz Feldhecke“ vom 4. November 2016 werde zwar auch eine Heckenfläche von rund 900 m2 ausgeschieden. Diese Fläche beinhalte aber nicht nur die Heckenfläche im Bereich B der Parzelle Nr. F.________, sondern auch jene auf der Parzelle Nr. G.________. Die Heckenfläche sei daher insgesamt grösser, als die Bauherrschaft zu suggerieren versuche. Die ANF sei auf die Feststellung in ihrem Amtsbericht vom Dezember 2014 zu behaften.