Das Rechtsamt der BVE hat dem Beschwerdeführer die revidierten Pläne vom 24. Januar 2017 sowie den Plan "Ersatz Feldhecke" vom 4. November 2016 zur Einsicht und Stellungnahme zugestellt. Die Gehörsverletzung wurde damit im Beschwerdeverfahren geheilt. Sie ist allerdings bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen. 3. Projektänderung