Es ist daher davon auszugehen, dass der Plan in beiden Verfahren nicht in den Auflageakten enthalten war. So kritisierten denn auch der Beschwerdeführer sowie der Verein Pro Natura Oberaargau in ihren Einsprachen, es könne den Bauakten bzw. den Plänen nicht entnommen werden, wo und in welchem Umfang Ersatzpflanzungen geplant seien. Pro Natura hielt zudem in beiden Verfahren ausdrücklich fest, es müsse eine Aufnahme des Ausgangszustandes der Hecke erfolgen und eine solche Aufnahme sei nicht aufgelegt worden.16