d) Was den Plan "Ersatz Feldhecke" vom 4. November 2016 betrifft, ist unklar, wann und in welchem Verfahren die Beschwerdegegnerin ihn einreichte und wo die Vorinstanz ihn ablegte. Die in den Verfahren bbew 185/2016 und bbew 187/2016 eingereichten Ausnahmegesuche betreffend Eingriffe in Hecken und Feldgehölze nennen ihn nicht als Beilage. Der Plan war in den Akten, die das Regierungsstatthalteramt der BVE zustellte, nicht enthalten, weder in den Akten und Plänen des Verfahrens bbew 185/2016 noch in den Akten des Verfahrens bbew 187/2016. Erst nach mehrmaligem Nachfragen fand das Regierungsstatthalteramt den fehlenden Plan und stellte ihn der BVE nachträglich zu.