a) Die Beschwerdegegnerin hat zusammen mit dem Baugesuch ein Ausnahmegesuch für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze eingereicht. Das Regierungsstatthalteramt holte dazu einen Bericht der ANF ein. Diese hält in ihrem Amtsbericht vom 10. April 2017 fest, der Ausgangszustand der Bestockung sowie die Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen seien in dem von der Beschwerdegegnerin eingereichten Plan "Ersatz Feldhecke" vom 4. November 2016 dargestellt. Auch das Regierungsstatthalteramt verweist in seiner Entscheidbegründung auf diesen Plan und führt ihn auf der Titelseite seines Entscheides unter den massgebenden Projektplänen auf.