Der Beschwerdeführer beantragt, die Beschwerde sei gutzuheissen und dem Baugesuch bzw. der Projektänderung sei der Bauabschlag zu erteilen. Die Beschwerdegegnerin, das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde beantragen, die Projektänderung zu bewilligen. 6. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen