Das Rechtsamt gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, dazu eine Stellungnahme einzureichen. Daraufhin reichte die Beschwerdegegnerin am 1. Dezember 2017 eine Projektänderung ein. Das Rechtsamt gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern und holte bei der ANF einen Bericht ein. Anschliessend gab das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Der Beschwerdeführer beantragt, die Beschwerde sei gutzuheissen und dem Baugesuch bzw. der Projektänderung sei der Bauabschlag zu erteilen.