Am 27. Februar 2017 reichte die Beschwerdegegnerin im Verfahren bbew 187/2016 (Erschliessungsanlagen) bei der Gemeinde revidierte Pläne mit Datum vom 24. Januar 2017 ein. Die Gemeinde leitete diese am 8. März 2017 an das Regierungsstatthalteramt weiter. Mit Amtsbericht vom 10. April 2017 stimmte die Abteilung Naturförderung (ANF) des Amtes für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern im Verfahren bbew 187/2016 der Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze zu.1 Mit Gesamtbauentscheid vom 9. Juni 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau